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Handyvertrag |
Telefonieren ist Handy- Trendy. Der Gesetzgeber setzt voraus, dass der jeweilige Vertragspartner vollständig handlungsfähig ist. Das gilt auch für den Handyvertrag. Ganz den Wünschen des Kunden, nach seinen Gewohnheiten, seinen Ansprüchen und finanziellen Potenzen ausgerichtet, gibt es verschiedene Formen des Handyvertrages. Allein aus diesem Grunde sollte sich jeder Kunde schon vor dem Vertragsabschluß über seine Intentionen im Klaren werden. Wie oft möchte er telefonieren, sind seine Gespräche von längerer Dauer oder hält man sich kurz. Auch der Weg in das Internet ist mit dem Mobilfunk möglich und muss vertraglich geregelt werden. Eine Flatrate, ein Preis für einen bestimmten Zeitraum ohne Begrenzung der Nutzungsdauer, ist oft eine gute Wahl beim Handyvertrag. |